BMF-Schreiben vom 15.10.2025

Vorsteuerabzug & Vertrauensschutz bei E-Rechnungen

Eine fehlerhafte Eingangsrechnung kann den Vorsteuerabzug gefährden. Das BMF räumt dafür einen Vertrauensschutz ein, wenn Sie die Rechnung mit einem geeigneten Validierungstool geprüft und den Prüfbericht aufbewahrt haben. Genau das liefert unser Prüfprotokoll automatisch mit.

Was das BMF-Schreiben verlangt

Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass und unterscheidet bei E-Rechnungen drei Fehlerarten: Formatfehler (Rn. 6a, die Datei ist syntaktisch keine gültige E-Rechnung), Geschäftsregelfehler (Rn. 6b, z. B. ein fehlendes Pflichtfeld oder eine rechnerisch falsche Steuersumme) und Inhaltsfehler (z. B. ein falscher Steuersatz). Ob ein Format- oder Geschäftsregelfehler vorliegt, lässt sich mit einer geeigneten Validierungsanwendung prüfen.

Wortlaut (Rn. 35a): „Ein Unternehmer kann sich bei Beachtung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns auf das technische Ergebnis einer Validierung (hinsichtlich des Formats und der Geschäftsregeln) durch eine geeignete Validierungsanwendung verlassen. Zum Nachweis bietet es sich an, den Validierungsbericht aufzubewahren."

Quelle: BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Rn. 35a (bundesfinanzministerium.de) ↗

Was der Vertrauensschutz abdeckt, und was nicht

Abgedeckt

Format & Geschäftsregeln

Hat eine geeignete Validierungsanwendung keinen Format- oder Geschäftsregelfehler gefunden, dürfen Sie sich bei gebotener Sorgfalt darauf verlassen, das ist der eigentliche Vertrauensschutz.

Nicht abgedeckt

Inhaltliche Fehler

Ein falscher Steuersatz oder eine falsche Leistungsbeschreibung wird von der Formatprüfung nicht erkannt. Die Prüfpflicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit bleibt beim Rechnungsempfänger bestehen, die Validierung unterstützt dabei, ersetzt sie aber nicht.

Unser Prüfprotokoll: der vom BMF empfohlene Nachweis

Jede Eingangsrechnung, die Sie bei uns prüfen, egal ob über das kostenlose Web-Formular oder automatisch über Ihr angebundenes Postfach, wird gegen den offiziellen KoSIT-Validator (EN 16931) geprüft und zusätzlich auf eine manipulierte Bankverbindung untersucht. Zu jeder Prüfung steht ein Prüfprotokoll (PDF) mit Datum zum Download bereit, das Sie zu Ihren Buchhaltungsunterlagen nehmen, genau der Nachweis, den das BMF-Schreiben empfiehlt.

1. Prüfen

Eingangsrechnung hochladen oder automatisch über das Postfach empfangen.

2. Protokollieren

KoSIT-Ergebnis und IBAN-Check werden mit Datum festgehalten.

3. Aufbewahren

Prüfprotokoll (PDF) herunterladen und zu den Belegen nehmen, kostenlos in jedem Konto.

Häufige Fragen: Vorsteuerabzug & Vertrauensschutz

Was ist ein „geeignetes Validierungstool" im Sinne des BMF-Schreibens?

Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 nennt keine feste Liste, sondern eine geeignete Validierungsanwendung, die eine E-Rechnung auf Formatfehler und Geschäftsregelfehler nach EN 16931 prüft, etwa gegen den offiziellen KoSIT-Validator. Unsere Plattform prüft jede hochgeladene Eingangsrechnung automatisch mit genau diesem Validator und protokolliert das Ergebnis.

Deckt der Vertrauensschutz auch inhaltliche Fehler wie einen falschen Steuersatz ab?

Nein. Nach Rn. 35a des BMF-Schreibens bezieht sich der Vertrauensschutz ausdrücklich nur auf das technische Ergebnis der Validierung (Format und Geschäftsregeln). Inhaltsfehler, etwa ein falscher Steuersatz oder eine falsche Leistungsbeschreibung, werden von einer Formatvalidierung nicht erkannt und bleiben in der Pflicht des Rechnungsempfängers zu prüfen.

Muss ich den Validierungsbericht wirklich aufbewahren?

Das BMF empfiehlt es ausdrücklich als Nachweis der Sorgfaltspflicht: „Zum Nachweis bietet es sich an, den Validierungsbericht aufzubewahren" (Rn. 35a). Deshalb steht zu jeder geprüften Eingangsrechnung ein herunterladbares Prüfprotokoll (PDF) bereit, das Sie zu den Buchhaltungsunterlagen nehmen können.

Was ist der Unterschied zwischen Formatfehler und Geschäftsregelfehler?

Ein Formatfehler liegt vor, wenn die Rechnungsdatei nicht der zulässigen Syntax entspricht, die Datei gilt dann nicht als E-Rechnung (Rn. 6a). Ein Geschäftsregelfehler liegt vor, wenn die Datei technisch korrekt ist, aber gegen eine Prüfregel verstößt, etwa ein fehlendes Pflichtfeld oder eine rechnerisch falsche Steuersumme (Rn. 6b). Beide werden vom KoSIT-Validator erkannt.

Wie bekomme ich das Prüfprotokoll zu einer Eingangsrechnung?

Jede über „E-Rechnung prüfen" oder das angebundene Postfach geprüfte Eingangsrechnung erscheint in Ihrer Prüf-Historie. Dort steht zu jedem Ergebnis ein Prüfprotokoll (PDF) zum Download bereit, mit KoSIT-Ergebnis, IBAN-Prüfung und Datum. Kostenlos in jedem Konto enthalten, keine Zusatzkosten.

Hinweis: Dieser Leitfaden fasst das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zusammen, ersetzt aber keine steuerliche Beratung. Die abschließende Würdigung im Einzelfall obliegt der Finanzverwaltung.

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